Modulbaustein |
Rechtsschutzversicherung
für Alten- und Pflegeheime |
Rechtsschutz für Altenheime + Pflegeheime |
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Rechtsstreitigkeiten treten immer und überall auf! |
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So ist´s Recht. Ob Privat-, Berufs-, Verkehrs- oder Immobilien-Rechtsschutz - DIE Pflegeheim-Police bietet Ihnen die volle Angebotspalette von Rechtsschutz-Leistungen zu besonders günstigen Konditionen. Speziell für stationäre Pflegeeinrichtungen bieten wir Ihnen auch den Verwaltungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeit, den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Heime und den Berufsvertrags-Rechtsschutz für Heil- und Pflegeberufe.
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Als Kunde haben Sie die Wahl zwischen dem BASIS- oder KOMFORT-Rechtsschutz (Rundum-Schutz für Alten- und Pflegeheim-Betreiber mit maximalen Leistungen im privaten und beruflichen Bereich)! |
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Warum ist die Rechtsschutzversicherung für Sie so wichtig? |
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Firmeninhaber bzw. Geschäftsführer können Privat- und Berufsleben nicht immer sauber trennen. Zudem sind Sie wesentlich mehr Haftungsrisiken ausgesetzt als ein Arbeitnehmer. Im täglichen Geschäftsleben, während einer Dienst- oder Urlaubsreise mit dem Auto oder im privaten Bereich, weil mal wieder die Nebenkostenabrechnung des Vermieters nicht stimmt. |
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Die Gründe sind vielfältig - der Ausgang oft ungewiss. Recht haben und Recht bekommen ist schwer einschätzbar, kann sehr kostenintensiv und langwierig sein. Oft ist rechtlicher Beistand gefordert, notwendig und dringend angeraten. Besonders im Pflegebereich kommt es schnell zum Vorwurf einer vorsätzlichen Handlung (z.B. durch Unterlassung). Verantwortungsvolle Arbeitgeber sorgen hier vor!
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Wer ist über die Betriebs-Rechtsschutzversicherung versichert? |
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Versichert werden können natürliche und juristische Personen, also das Unternehmen, der/die Inhaber/Geschäftsführer und seine Mitarbeiter. |
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Was ist in der Rechtsschutzversicherung versichert? |
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Wann und wo sind Sie über die Rechtsschutz-Versicherung versichert? |
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Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsschein unverzüglich durch Zahlung des Beitrags eingelöst wird. Versicherungsschutz besteht in der Bundesrepublik Deutschland und im weltweiten Ausland. |
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Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadensfall? |
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Unsere Rahmenabkommen zur Rechtsschutzversicherung für Alten- und Pflegeheime sehen einen generellen Selbstbehalt von 250,- EUR je Rechtsschutzfall vor. Wahlweise bieten wir Ihnen jedoch die Möglichkeit die Höhe Ihres Selbstbehaltes selbst zu wählen. |
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Ohne SB
SB 150,- EUR
SB 500,- EUR
SB 1.000,- EUR
individuell |
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Deckungssumme: |
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wahlweise: 500.000 EUR / 1.000.000 EUR / unbegrenzt |
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Jahresbeitrag (netto) zzgl. 19 % Versicherungssteuer: |
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auf Anfrage |
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Expose / Leistungsübersicht |
Erstinformation für Neukunden |
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Wir haben Ihr Interesse geweckt? |
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Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihren Anruf. |
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Tel. +49 (0) 351-832880 |