Haftpflichtversicherung / Altenheim + Pflegeheim
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Haftpflichtversicherung
für Alten- und Pflegeheime

Betriebshaftpflichtversicherung für Altenheime + Pflegeheime

Haftpflichtversicherung für Alten- und Pflegeheime  
 
Ihre Sicherheit wenn "Dritte" zu Schaden kommen ...
 
Verursacht ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens einen Personen- oder Sachschaden, müssen Sie in bestimmten Fällen die gesamte Haftung übernehmen. Aber keine Angst. Mit unserem Tarif zur Betriebs-Haftpflichtversicherung für stationäre Pflegeeinrichtungen sind Sie bestens geschützt.
 
Warum ist die Betriebs-Haftpflichtversicherung für Sie so wichtig?
Sie und ihre Mitarbeiter haften für Schäden, die Sie anderen durch ihre betriebliche Tätigkeit schuldhaft zufügen. Da entstehen schnell hohe Schadensersatzansprüche. Ein Schutz dagegen ist möglich, notwendig und zum Teil gesetzlich vorgeschrieben.
 
Wer ist über die Betriebs-Haftpflichtversicherung versichert?
Versichert werden können natürliche und juristische Personen, also das Unternehmen, die Inhaber / Geschäftsführer und seine Mitarbeiter.
 
Was ist in der Betriebs-Haftpflichtversicherung versichert?
Versichert sind je nach Bedarf des einzelnen Berufsbildes:

Personenschäden (Behandlungskosten, Schmerzensgeld)
Sachschäden (Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten)
Vermögensschäden (infolge eines Personen- oder Sachschadens)

Für einige Personengruppen (Unternehmensleiter), bei deren Ausübung nicht die Verursachung von Personen- oder Sachschäden, sondern von reinen Vermögensschäden im Vordergrund steht, stellen wir auf Anfrage eine Deckung für reine Vermögensschäden im Rahmen der Berufshaftpflicht-Versicherung zur Verfügung.
 
Wann und wo sind Sie mit der Betriebs-Haftpflichtversicherung versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsschein unverzüglich durch Zahlung des Beitrags eingelöst wird. Versicherungsschutz besteht üblicherweise für die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden in der Bundesrepublik Deutschland.
 
Welche Schadensfälle sind in der Betriebs-Haftpflichtversicherung versichert?
Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob der Unternehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden kann. Weiterhin wird geprüft, ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt das Versicherungsunternehmen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt sie für Sie ab, notfalls auch vor Gericht.
 

Besonderheiten + Problematiken für Heimbetreiber

Betriebshaftpflichtversicherung für Heimträger + Betreiber
Die von uns angebotenen Tarife zur Betriebshaftpflichtversicherung für stationäre Einrichtungen unterliegen nicht dem sogenannten Teilungsabkommen. Das heißt, der Haftpflichtversicherer (Riskoträger) hat mit den Krankenkassen oder Kassenverbänden kein Teilungsabkommen abge-schlossen.

Die Abkommen sehen vor, dass die Behandlungskosten bei Personenschäden (z.B. Sturz eines Heimbewohners) - ohne Ansehen von Verschulden - zwischen dem Haftpflichtversicherer und dem Kostenträger nach festgelegten Anteilen aufgeteilt werden.

Ergebnis: Aufgrund der stark zugenommenen und gemeldeten Schadenfälle im Heimbereich bieten sehr viele Haftpflichtversicherer entweder keinen Versicherungsschutz mehr an oder tun dies nur noch zu sehr hohen Prämien. Jahresprämien zwischen 40,- und 110,- Euro (netto) je Bett für eine Betriebshaftpflichtversicherung sind keine Seltenheit am Markt!
 
Vorteil: Als Experte und Spezialmakler für Alten- und Pflegeheime bieten wir Ihnen spezielle Tarife zur Haftpflichtversicherung für Heime, die nicht dem Teilungsabkommen unterliegen.
 
Welche Vorteile bietet Ihnen eine Betriebshaftpflichtversicherung ohne Teilungsabkommen?
Im Schadenfall muss der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse) nach Sach- und Rechtslage, aufgrund des nicht vorhandenen Teilungsabkommens, einen behaupteten Schaden nachweisen.

Dieser Umstand führt zu einer günstigeren Tarifierung, da ein Schadenausgleich nur in begründeten Einzelfällen erfolgt. Der Sozialversicherungsträger erhält also nicht zu jedem angemeldeten Schadenfall einen Aufwandsausgleich.

Die geringeren Schadenaufwände spiegeln sich so in deutlich geringeren Prämien wieder. Eine Überprüfung Ihres bestehenden Vertrages zur Betriebshaftpflichtversicherung ist empfehlenswert, da neben verbesserten Leistungen auch deutliche Prämienersparnisse möglich sind.
 
Welche Leistungsinhalte kann mir DIE Pflegeheim-Police bieten?
 
Betriebshaftpflichtversicherung für Alten- und Pflegeheime ohne Teilungsabkommen
 
Optional versicherbar:
Haftpflichtversicherung für Heimbewohner (einschließlich Deliktunfähigkeitsklausel)
 
Deckungssumme:
 
3.000.000 EUR, 5.000.000 EUR oder 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden;
...100.000 EUR für Vermögensschäden
 
Jahresbeitrag (netto) zzgl. 19 % Versicherungssteuer:
 
ab 15,00 EUR je Bettg für ein Pflegeheim oder mehrere Objekte bis insgesamt 250 Plätze)
 
 
Expose / Leistungsübersicht
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